Abgezockt?!

Spezielle Fragen:

Wie kann man gegen die Abzocker vorgehen?
Beispiele wie man in die Falle tappen kann: 


Schlusswort:
Einen ungültigen Vertrag braucht man weder zu kündigen noch zu widerrufen. Aussitzen reicht. Erst ein Mahnbescheid oder eine Klage nötigt zum Handeln. Aber sowas ist in der Nutzlosbranche selten. Die drohen nur.